Barrierefreiheitsgesetz: Muss Ihre Website jetzt barrierefrei sein?

Seit Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Wen es betrifft, was eine barrierefreie Website ausmacht – und wie Sie vorgehen.

3. September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  1. 01

    Das Gesetz gilt vor allem für Angebote, bei denen online ein Vertrag entsteht – etwa Shops und Buchungen.

  2. 02

    Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

  3. 03

    Barrierefreiheit hilft allen: Die Website wird klarer, schneller bedienbar und besser gefunden.

01Worum es geht

Barrierefrei heißt: Alle können Ihre Website nutzen – auch ohne Maus, mit Screenreader oder mit schwachem Sehvermögen.

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Für Websites betrifft das vor allem den sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr.

Viele Unternehmen sind verunsichert, ob sie jetzt handeln müssen. Die gute Nachricht: Nicht jede Website fällt darunter – und wer barrierefrei plant, gewinnt auch sonst.

02Wen es betrifft

  1. 01

    Onlineshops

    Wer Waren oder Dienstleistungen online verkauft, ist in der Regel betroffen.

  2. 02

    Buchungen und Verträge

    Auch Terminbuchung mit Vertragsabschluss, Tickets oder Abos können darunterfallen.

  3. 03

    Ausnahme Kleinstunternehmen

    Weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme – bei Dienstleistungen ausgenommen.

  4. 04

    Reine Informationsseiten

    Eine Firmenwebsite ohne Vertragsabschluss fällt meist nicht darunter.

03Was eine barrierefreie Website ausmacht

Die meisten Hürden entstehen nicht durch Technik, sondern durch fehlende Sorgfalt.

Als Maßstab gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA. Dahinter stecken meist gut umsetzbare Punkte:

  • ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen
  • vollständige Bedienung per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
  • Alternativtexte für Bilder und Beschriftungen für Formularfelder
  • eine saubere Überschriften-Struktur und verständliche Linktexte
  • Untertitel für Videos und keine Inhalte, die nur über Farbe funktionieren

Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die beschreibt, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.

04So gehen Sie vor

Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an mitgeplant ist.

  1. 01

    Klären

    Prüfen Sie, ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt – im Zweifel rechtlich beraten lassen.

  2. 02

    Prüfen

    Ein Check der Website zeigt, wo die größten Hürden liegen.

  3. 03

    Beheben

    Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare zuerst – das bringt am meisten.

  4. 04

    Dokumentieren

    Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und bei Änderungen aktuell halten.

Fragen dazu?

Sie wissen nicht, ob das Barrierefreiheitsgesetz Ihre Website betrifft? Wir sehen sie uns gemeinsam an und sagen Ihnen, wo die größten Hürden liegen.

Häufige Fragen.

Gilt das Gesetz auch für meine Firmenwebsite ohne Shop?

Meist nicht, wenn auf der Website kein Vertrag abgeschlossen wird. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem – für Ihre Besucher und für die Auffindbarkeit.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

In der Regel nicht. Solche Werkzeuge überdecken Probleme, lösen sie aber nicht. Barrierefreiheit entsteht im Design und im Code.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

In Österreich ist das Sozialministeriumservice für die Marktüberwachung zuständig. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen möglich.

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