01Worum es geht
Wer KI im Betrieb nutzt, ist gemeint – nicht nur, wer sie entwickelt.
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz in der EU. Eine seiner ersten Pflichten gilt seit 2. Februar 2025 und betrifft fast jeden Betrieb: Artikel 4, die KI-Kompetenz.
Sie gilt nicht nur für Softwarehersteller, sondern auch für Unternehmen, die KI-Systeme beruflich nutzen – etwa um Texte zu entwerfen, Bilder zu erzeugen oder Kundenanfragen zu beantworten.
02Was verlangt wird
KI-Kompetenz heißt: Chancen nutzen und Risiken kennen.
Unternehmen müssen nach besten Kräften sicherstellen, dass alle, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, ausreichend Bescheid wissen – passend zu Vorkenntnissen, Aufgabe und Einsatzbereich.
Das heißt nicht programmieren können. Es heißt: wissen, dass KI überzeugend klingende Fehler macht, welche Daten tabu sind und wann ein Mensch das Ergebnis prüfen muss.
03Was nicht vorgeschrieben ist
Der AI Act verlangt kein Zertifikat und kein bestimmtes Schulungsformat. Für Artikel 4 nennt die Verordnung auch keinen eigenen Bußgeldrahmen.
Ernst nehmen lohnt sich trotzdem: Gut vorbereitete Teams vermeiden Datenschutzverstöße, peinliche Fehler in Angeboten und Entscheidungen auf Basis falscher KI-Antworten.
04In fünf Schritten umgesetzt
- 01
Bestandsaufnahme
Welche KI-Werkzeuge werden genutzt – auch nebenbei im Browser oder am Handy?
- 02
Rollen klären
Wer nutzt welches Werkzeug wofür, mit welchen Daten?
- 03
Spielregeln festlegen
Eine kurze KI-Richtlinie – was erlaubt ist, was tabu ist, wann geprüft wird.
- 04
Schulen
Kurze, praxisnahe Einheiten für die jeweiligen Aufgaben statt Theorie.
- 05
Dokumentieren
Festhalten, wer wann geschult wurde – und bei neuen Werkzeugen auffrischen.
05Hilfe in Österreich
Die KI-Servicestelle der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) informiert zum AI Act, die EU-Kommission hat Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz veröffentlicht.
Wir unterstützen mit Workshops, die auf Ihre tatsächlich genutzten Werkzeuge zugeschnitten sind, und helfen bei der internen KI-Richtlinie. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.